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   OLG Frankfurt, 23.07.2007 - 20 W 76/07   

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https://dejure.org/2007,4929
OLG Frankfurt, 23.07.2007 - 20 W 76/07 (https://dejure.org/2007,4929)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.07.2007 - 20 W 76/07 (https://dejure.org/2007,4929)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - 20 W 76/07 (https://dejure.org/2007,4929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    Art 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 1748 Abs 1 S 1 BGB, § 29 FGG
    Adoptionsverfahren: Voraussetzungen gerichtlicher Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Adoption mehrerer Kinder

  • Wolters Kluwer

    (Adoptionsverfahren: Voraussetzungen gerichtlicher Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Adoption mehrerer Kinder)

  • Judicialis

    BGB § 1748 Abs. 1 S. 1; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; FGG § 29; ; FGG § 53; ; FGG § 60; ; FGG § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils in die Adoption mehrerer Kinder - differenzierte Prüfung der Pflichtverletzung hinsichtlich jedes einzelnen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils in die Adoption mehrerer Kinder; Vorliegen einer gröblichen Verletzung der Elternpflichten bei einem Fehlverhalten der Eltern während der Schwangerschaft; Ausschluss der Ersetzung der von dem Kindesvater ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 296
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Karlsruhe, 11.05.1999 - 11 Wx 33/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2007 - 20 W 76/07
    Die Adoption gegen den Willen eines leiblichen Elternteiles darf nur erfolgen, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, um die infolge seines Versagens bereits eingetretene oder drohende Gefahr für eine gesunde Entwicklung des Kindes abzuwenden (BVerfGE 24, 119/146; BayObLG FamRZ 1997, 514; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686; Staudinger/Frank, a.a.O., § 1748 Rn. 37).

    Dieser in der jüngeren obergerichtlichen Auffassung einhellig vertretenen Auffassung (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1688; OLG Braunschweig FamRZ 1997, 513; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686) folgt auch der Senat.

    Die von der weiteren Beschwerde zitierte Entscheidung des OLG Schleswig vom 21. Dezember 1993 (NJW-RR 1994, 585) betrifft zwar eine Entscheidung nach § 1748 Abs. 1 BGB, bezieht sich aber ausdrücklich auf einen "besonders gelagerten Sachverhalt" und beinhaltet deshalb keine Abweichung von der Rechtsauffassung der übrigen Obergerichte (vgl. hierzu OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686/1688).

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2007 - 20 W 76/07
    Die Adoption gegen den Willen eines leiblichen Elternteiles darf nur erfolgen, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, um die infolge seines Versagens bereits eingetretene oder drohende Gefahr für eine gesunde Entwicklung des Kindes abzuwenden (BVerfGE 24, 119/146; BayObLG FamRZ 1997, 514; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686; Staudinger/Frank, a.a.O., § 1748 Rn. 37).

    Allerdings kann die nach § 1748 Abs. 1 BGB vorzunehmende umfassende Würdigung, Abwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der Ersetzung der Einwilligung zu einer Inkognitoadoption, die nach § 1747 Abs. 2 S. 2 BGB zulässig ist (vgl. BVerfG NJW 1968, 2233), nicht ohne die Kenntnis der Lebenssituation der Adoptionsbewerber und der sich hieraus ergebenden Lebensumstände für das Kind beurteilt werden.

  • BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1444/01

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ersetzung der Einwilligung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2007 - 20 W 76/07
    Dabei kann das Elternrecht bei der Abwägung um so weniger Gewicht beanspruchen, je gravierender die vorausgegangene Pflichtverletzung war (vgl. BVerfG NJW 2006, 827; BGH NJW 2005, 1781; BayObLG NJW-RR 2005, 1165).

    Auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 2005 und 27. April 2006 (FamRZ 2006, 94 und 1355) beziehen sich auf den hier nicht gegebenen Fall einer Ersetzung der Einwilligung des nichtehelichen Vaters nach § 1748 Abs. 4 BGB, an die wegen des ebenfalls in aller Regel nicht gegebenen zurechenbaren Versagens des Vaters strengere Maßstäbe anzulegen sind (vgl. auch BGHZ 162, 357).

  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 10/03

    Begriff des unverhältnismäßigen Nachteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2007 - 20 W 76/07
    Dabei kann das Elternrecht bei der Abwägung um so weniger Gewicht beanspruchen, je gravierender die vorausgegangene Pflichtverletzung war (vgl. BVerfG NJW 2006, 827; BGH NJW 2005, 1781; BayObLG NJW-RR 2005, 1165).

    Auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 2005 und 27. April 2006 (FamRZ 2006, 94 und 1355) beziehen sich auf den hier nicht gegebenen Fall einer Ersetzung der Einwilligung des nichtehelichen Vaters nach § 1748 Abs. 4 BGB, an die wegen des ebenfalls in aller Regel nicht gegebenen zurechenbaren Versagens des Vaters strengere Maßstäbe anzulegen sind (vgl. auch BGHZ 162, 357).

  • BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96

    Ersetzung der Einwilligung der Eltern in die Adoption

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2007 - 20 W 76/07
    Der Bundesgerichtshof hat im Anwendungsbereich des § 1748 Abs. 1 BGB ausdrücklich die Ersetzung der von den leiblichen Eltern verweigerten Einwilligung in die Adoption auch dann für möglich erachtet, wenn das Kind in einer Pflegefamilie gut untergebracht ist (vgl. BGH FamRZ 1997, 85) und hierbei insbesondere berücksichtigt, dass der Gesetzgeber hier die Grenzen für die Ersetzung bewusst weiter gezogen hat als im Rahmen des § 1748 Abs. 3 BGB.
  • BayObLG, 15.07.1999 - 1Z BR 6/99

    Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Adoption

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2007 - 20 W 76/07
    Dieser in der jüngeren obergerichtlichen Auffassung einhellig vertretenen Auffassung (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1688; OLG Braunschweig FamRZ 1997, 513; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686) folgt auch der Senat.
  • BayObLG, 25.11.1996 - 1Z BR 47/96

    Ersetzung der Einwilligung des Vaters zur Adoption durch das Jugendamt;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2007 - 20 W 76/07
    Die Adoption gegen den Willen eines leiblichen Elternteiles darf nur erfolgen, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, um die infolge seines Versagens bereits eingetretene oder drohende Gefahr für eine gesunde Entwicklung des Kindes abzuwenden (BVerfGE 24, 119/146; BayObLG FamRZ 1997, 514; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686; Staudinger/Frank, a.a.O., § 1748 Rn. 37).
  • OLG Braunschweig, 30.01.1995 - 2 W 6/95

    Zur Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Annahme eines Kindes;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2007 - 20 W 76/07
    Dieser in der jüngeren obergerichtlichen Auffassung einhellig vertretenen Auffassung (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1688; OLG Braunschweig FamRZ 1997, 513; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686) folgt auch der Senat.
  • OLG Schleswig, 21.12.1993 - 2 W 140/93

    Rechtsposition; Verfehlen ; Unverhältnismäßiger Nachteil; Adoption; Unterbleiben;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2007 - 20 W 76/07
    Die von der weiteren Beschwerde zitierte Entscheidung des OLG Schleswig vom 21. Dezember 1993 (NJW-RR 1994, 585) betrifft zwar eine Entscheidung nach § 1748 Abs. 1 BGB, bezieht sich aber ausdrücklich auf einen "besonders gelagerten Sachverhalt" und beinhaltet deshalb keine Abweichung von der Rechtsauffassung der übrigen Obergerichte (vgl. hierzu OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686/1688).
  • OLG Frankfurt, 16.12.1985 - 20 W 248/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2007 - 20 W 76/07
    Die vom Senat in der von der weiteren Beschwerde zitierten Entscheidung vom 16. Dezember 1985 (FamRZ 1986, 601) vertretene Rechtsauffassung wurde bereits mit weiterer Entscheidung vom 22. März 1986 (FGPrax 1986, 109 = …
  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1069/01

    Keine Verletzung des Elternrechts durch dem Kindeswohl dienende gerichtliche

  • BayObLG, 09.01.2002 - 1Z BR 30/01

    Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Adoption seines Kindes -

  • BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 111/04

    Ersetzung der Einwilligung des nichtehelichen Vaters in Adoption durch Stiefvater

  • OLG Köln, 11.06.1982 - 16 Wx 29/82

    Zur Ersetzung der elterlichen Einwilligung in die Adoption des Kindes;

  • OLG Hamm, 16.02.1977 - 15 W 271/75
  • OLG Hamm, 07.12.2016 - 13 UF 131/15

    Ersetzung der Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Vaters in die Adoption des

    Sobald T jedoch die Bedeutung des Verfahrens erfassen kann, würde ein Unterbleiben der Adoption für T zu einer erheblichen Verunsicherung führen und lässt schädlichen Auswirkungen auf ihre weitere Entwicklung befürchten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Juli 2007 - 20 W 76/07 -, FamRZ 2008, 296; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 94; LG Bochum, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - I-7 T 104/09, 7 T 104/09 -, juris m.w.N.).
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